Mobbing am Arbeitsplatz – Ist es strafbar und wie können Sie sich wehren?

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider ein verschwiegenes Problem, das für Betroffene schwerwiegende Folgen haben kann. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob solches Verhalten strafbar ist und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um sich zu wehren. In diesem Artikel beleuchten wir als Experten für Arbeitsrecht die rechtlichen Aspekte von Mobbing am Arbeitsplatz und zeigen Ihnen, wie Sie sich effektiv schützen können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Mobbing am Arbeitsplatz kann strafbar sein und zieht sowohl arbeits- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
  • Betroffene können rechtlich gegen Mobbingfälle vorgehen.
  • Professionelle anwaltliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen und die Mobbingsituation effektiv zu beenden.

Was genau ist Mobbing und wann wird es strafbar?

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet systematische Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen unter Kollegen oder durch Vorgesetzte über einen längeren Zeitraum. Es kann verschiedene Formen annehmen, von subtilen Sticheleien bis hin zu offenen Anfeindungen oder dem gezielten Vorenthalten von Informationen.

Obwohl es keinen speziellen Straftatbestand „Mobbing“ gibt, können einzelne Mobbinghandlungen durchaus strafbar sein. Dazu gehören etwa Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung. Darüber hinaus können Mobbinghandlungen auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Schadensersatzansprüche.

Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche haben Mobbingopfer?

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf einen mobbingfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Sie vor Mobbing zu schützen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Sie können beispielsweise verlangen, dass der Arbeitgeber die Mobbinghandlungen unterbindet oder Sie in eine andere Abteilung versetzt. Bei gesundheitlichen oder finanziellen Schäden durch Mobbing können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. In schweren Fällen besteht sogar die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Wie können Sie sich gegen Mobbing wehren? Praktische Tipps und Strategien

Um sich effektiv gegen Mobbing zu wehren, sollten Sie strukturiert vorgehen. Zunächst ist es wichtig, alle Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren. Führen Sie ein Mobbingtagebuch, in dem Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und Zeugen festhalten. Suchen Sie dann das Gespräch – zunächst mit dem Mobber selbst, dann gegebenenfalls mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Auch der Betriebsrat kann in Mobbingfällen eine wichtige Anlaufstelle sein.

Bedenken Sie, dass sowohl psychologische als auch rechtliche Unterstützung in dieser Situation wertvoll sein kann. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen.

Beweissicherung: Der Schlüssel zum Erfolg

In Mobbingfällen ist die Beweissicherung oft entscheidend. Neben dem Mobbingtagebuch können E-Mails, Chatnachrichten oder andere schriftliche Belege wichtige Beweise darstellen. Bitten Sie Kollegen, die Zeugen von Mobbingvorfällen waren, um schriftliche Stellungnahmen. Auch gesundheitliche Folgen sollten Sie durch ärztliche Atteste dokumentieren. Je besser Sie Ihre Situation belegen können, desto größer sind Ihre Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechtliche Schritte: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Der richtige Zeitpunkt für rechtliche Schritte hängt vom Einzelfall ab. Generell sollten Sie jedoch nicht zu lange warten, da sonst die Gefahr besteht, dass Ansprüche verjähren oder die Situation eskaliert. Mögliche Schritte reichen von der Abmahnung des Arbeitgebers über die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um die für Sie beste Strategie zu entwickeln.

Wie kann die Kanzlei Abegg & Abegg Ihnen helfen?

Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei mit langjähriger Expertise in Mobbingfällen bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung. Wir beginnen mit einer rechtlichen Einordnung Ihrer individuellen Situation und entwickeln darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Strategie. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung, führen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vertreten Sie, wenn nötig, auch vor Gericht.

Unser Ziel ist es, die Mobbingsituation zu beenden und Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei setzen wir auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Ihre persönliche und berufliche Situation berücksichtigt.

Fazit: Mobbing ist nicht hinnehmbar

Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch strafbare Handlungen beinhalten. Als Betroffene/r haben Sie zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen und professionellen Beratung sowie in einer sorgfältigen Dokumentation der Vorfälle.

Lassen Sie sich von Mobbern nicht einschüchtern! Mit der richtigen Strategie und fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und ein mobbingfreies Arbeitsumfeld schaffen.

Die Kanzlei Abegg & Abegg steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise in arbeitsrechtlichen Mobbingfällen zur Seite. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und begleiten Sie auf dem Weg zu einer Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Was genau gilt rechtlich als Mobbing am Arbeitsplatz?

Rechtlich gesehen ist Mobbing kein eigenständiger Straftatbestand, sondern bezeichnet ein systematisches, feindseliges Verhalten über einen längeren Zeitraum. Es umfasst wiederholte Schikanen, Anfeindungen oder Diskriminierungen, die darauf abzielen, die betroffene Person auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.

Welche Handlungen im Rahmen von Mobbing können strafbar sein?

Obwohl Mobbing an sich nicht strafbar ist, können einzelne Mobbinghandlungen Straftaten darstellen. Dazu gehören beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung. Diese Handlungen sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar und können entsprechend verfolgt werden.

Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?

Zunächst sollten Sie alle Vorfälle sorgfältig dokumentieren. Suchen Sie das Gespräch mit dem Mobber und informieren Sie Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Wenden Sie sich an den Betriebsrat, falls vorhanden. Sollte sich die Situation nicht bessern, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um weitere Schritte zu planen.

Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber bei Mobbing?

Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Sie vor Mobbing schützen. Er ist verpflichtet, Mobbingvorwürfen nachzugehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Mobbing zu unterbinden. Dies kann Abmahnungen, Versetzungen oder sogar Kündigungen der mobbenden Personen umfassen.

Kann ich wegen Mobbing kündigen?

In schwerwiegenden Fällen, in denen der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht gegen das Mobbing vorgeht, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Allerdings sollten Sie diesen Schritt gut überlegen und sich vorher rechtlich beraten lassen, da die Voraussetzungen für eine solche Kündigung hoch sind.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Ja, wenn Sie durch Mobbing Schäden erlitten haben, können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dies gilt insbesondere bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder finanziellen Einbußen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann gerichtlich festgestellt werden.

Wie kann ich Mobbing beweisen?

Führen Sie ein detailliertes Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Ort und Beschreibung der Vorfälle sowie möglichen Zeugen. Sammeln Sie Beweise wie E-Mails oder Chatnachrichten. Bitten Sie Kollegen um schriftliche Stellungnahmen. Ärztliche Atteste können gesundheitliche Folgen dokumentieren.

Welche Fristen muss ich bei rechtlichen Schritten beachten?

Für arbeitsrechtliche Ansprüche gelten oft kurze Fristen. Für strafrechtliche Anzeigen gelten je nach Delikt unterschiedliche Verjährungsfristen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Kann ich anonym eine Beschwerde einreichen?

Anonyme Beschwerden sind möglich, aber oft weniger effektiv. Größere Unternehmen haben Beschwerdestellen, die vertraulich mit Mobbingvorwürfen umgehen. 

Was kostet mich eine rechtliche Beratung oder Vertretung in einem Mobbingfall?

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und möglicher rechtlicher Schritte ab. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an. Häufig können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Finanzierung.