Anwalt für Strafrecht

Kompetente Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen

Anwalt für Strafrecht

Kompetente Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen

anwalt für strafrecht
Erfahrene Strafverteidigung für Ihre Rechte – bundesweit verfügbar

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie unter strafrechtlichem Verdacht oder wurden bereits Ermittlungen gegen Sie eingeleitet? Befürchten Sie negative Konsequenzen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft?

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren befinden Sie sich in einer belastenden Situation, die ohne kompetente rechtliche Unterstützung schnell überwältigend werden kann. Strafrechtliche Vorwürfe können weitreichende Folgen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und dem Verlust Ihres Ansehens. Bei Abegg & Abegg Rechtsanwälte steht Ihnen eine erfahrene strafrechtliche Verteidigung zur Seite, die Ihre Rechte schützt und für Ihre Interessen eintritt. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.

Unsere Leistungen im Detail

Erstberatung bei strafrechtlichen Vorwürfen

In einer ausführlichen Erstberatung analysieren wir Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen die rechtliche Lage sowie mögliche Konsequenzen. Wir bewerten die gegen Sie erhobenen Vorwürfe aus juristischer Perspektive und informieren Sie über Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren. Gemeinsam entwickeln wir erste strategische Ansätze für Ihre Verteidigung und klären Sie über mögliche Vorgehensweisen auf. Unsere frühzeitige Einbindung kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben und hilft Ihnen, übereilte Aussagen oder Handlungen zu vermeiden, die Ihrer Position schaden könnten. Die rechtliche Ersteinschätzung gibt Ihnen Orientierung und reduziert Unsicherheiten in dieser belastenden Situation.

Das Ermittlungsverfahren bildet die Grundlage für alle weiteren strafrechtlichen Schritte. Wir setzen bereits in dieser frühen Phase an, um aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Durch gezielte Anträge und Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden wahren wir Ihre Rechte und wirken auf ein faires Verfahren hin. Wir begleiten Sie bei Vernehmungen, stellen Beweisanträge oder regen die Einstellung des Verfahrens an, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Eine strategisch durchdachte Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann bereits zu diesem Zeitpunkt eine positive Weichenstellung für den gesamten Verfahrensverlauf bewirken und in manchen Fällen sogar zur Einstellung führen, bevor es zur Anklageerhebung kommt.
Wenn Durchsuchungen angeordnet oder Beweismittel beschlagnahmt werden, ist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Wir stehen Ihnen in dieser Situation zur Seite, überwachen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir überprüfen die vorliegenden Durchsuchungsbeschlüsse auf formale und inhaltliche Fehler und stellen sicher, dass die Durchsuchung im rechtlich zulässigen Rahmen verläuft. Bei unrechtmäßigen Beschlagnahmen legen wir umgehend Rechtsmittel ein und beantragen die Rückgabe der sichergestellten Gegenstände. Durch unsere Anwesenheit während einer Durchsuchung können wir die Einhaltung strafprozessualer Vorschriften überwachen und dafür sorgen, dass nur relevante Beweismittel gesichert werden.
Die sorgfältige Prüfung der Ermittlungsakten ist entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung. Wir beantragen und analysieren umfassend die Akten und bewerten die gegen Sie vorliegenden Beweise kritisch. Durch die genaue Kenntnis des Akteninhalts können wir Widersprüche aufdecken, Beweiserhebungsfehler identifizieren und Entlastungsmaterial zusammentragen. Wir prüfen, ob alle relevanten Ermittlungen durchgeführt wurden und ob die Beweiserhebung rechtskonform erfolgt ist. Diese detaillierte Analyse bildet die Grundlage für unsere Verteidigungsstrategie, mit der wir gezielt die Schwachstellen der Anklage adressieren können und möglicherweise entlastende Umstände in den Vordergrund stellen.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, stellen Beweisanträge, führen Zeugenbefragungen durch und halten ein überzeugendes Plädoyer. Unsere fundierte Kenntnis der Akten und unsere Erfahrung im Gerichtssaal ermöglichen eine zielgerichtete und effektive Verteidigung. Wir bereiten Sie umfassend auf das Gerichtsverfahren vor, erklären Ihnen die einzelnen Verfahrensschritte und stehen Ihnen während der gesamten Verhandlung zur Seite. Bei Bedarf legen wir Rechtsmittel gegen ergangene Urteile ein und vertreten Sie auch in den höheren Instanzen mit gleicher Sorgfalt und Engagement.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten, die zwar keine Straftaten darstellen, aber dennoch empfindliche Geldbußen oder Fahrverbote nach sich ziehen können, bieten wir Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung. Wir prüfen den Bußgeldbescheid auf formale und inhaltliche Fehler und legen bei Bedarf Einspruch ein. Im Verfahren vor dem Amtsgericht vertreten wir Ihre Interessen und arbeiten auf eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Reduzierung der Sanktionen hin. Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen können wir durch eine versierte Verteidigung oft eine Milderung der Rechtsfolgen erreichen.
Sollte eine Verurteilung unvermeidbar erscheinen, konzentrieren wir uns darauf, das Strafmaß zu reduzieren und möglichst eine Freiheitsstrafe zu vermeiden. Wir arbeiten strafmildernde Faktoren heraus und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über Möglichkeiten wie einen Täter-Opfer-Ausgleich oder die Anwendung des § 153a StPO (Einstellung gegen Auflagen). In geeigneten Fällen streben wir eine Bewährungsstrafe an und unterstützen Sie bei der Erfüllung von Bewährungsauflagen. Durch eine geschickte Verhandlungsführung und das Einbringen persönlicher Umstände in das Verfahren können wir oft eine deutliche Reduzierung des Strafmaßes erreichen und so die negativen Auswirkungen auf Ihr Leben minimieren.

Unser Beratungsprozess

Schritt 1
Erstgespräch und Analyse

Wir erfassen Ihre Situation und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. In einem ausführlichen Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – entwickeln wir erste Handlungsoptionen.

Schritt 2
Strategieentwicklung

Nach Akteneinsicht und Beweisanalyse erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir besprechen mit Ihnen alle Schritte und passen unsere Vorgehensweise an Ihre individuelle Situation an.

Schritt 3
Verteidigung und Vertretung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um, vertreten Sie bei allen Terminen und halten Sie kontinuierlich über den Verfahrensstand informiert – bundesweit und mit digitalen Kommunikationswegen für eine effiziente Zusammenarbeit.

Unsere Kanzlei

Abegg & Abegg Rechtsanwälte steht seit 1965 für kompetente Rechtsberatung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter auch im Strafrecht. Unsere über Erfahrung spiegelt sich in unserer fundierten Rechtsberatung wider. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen, die ein Strafverfahren für Betroffene mit sich bringt, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Rechtsanwältin Alma Abegg verfügt über spezielle Erfahrung im Strafrecht und kann Sie bundesweit kompetent vertreten. Dank moderner Kommunikationsmittel und flexibler Beratungsformen sind wir in der Lage, Sie unabhängig von Ihrem Wohnort umfassend zu betreuen. Bei Bedarf reisen wir zu Gerichtsterminen in ganz Deutschland an oder vertreten Sie vor Ort durch unser Netzwerk an Kooperationsanwälten. Wir legen besonderen Wert auf eine transparente Kommunikation und halten Sie stets über alle Entwicklungen in Ihrem Fall auf dem Laufenden.

Ihre Vorteile

Das Strafrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten, in dem kleine Details große Auswirkungen haben können. Eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Strafverteidiger kennen die Abläufe von Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen aus jahrelanger Praxis und können Schwachstellen in den Ermittlungen und der Beweisführung identifizieren. Sie wissen, wie Staatsanwälte und Richter denken und können Ihre Verteidigungsstrategie entsprechend anpassen. Ein versierter Strafverteidiger kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung und einer Einstellung des Verfahrens ausmachen oder zumindest eine deutliche Strafmilderung erreichen. Die psychologische Entlastung durch einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite sollte zudem nicht unterschätzt werden – Sie müssen sich dem Verfahren nicht alleine stellen.

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Häufig gestellte Fragen

Sobald Sie von einem strafrechtlichen Vorwurf gegen Sie erfahren, sollten Sie rechtlichen Rat einholen – idealerweise bevor Sie Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft tätigen. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto bessere Möglichkeiten bestehen, auf das Verfahren einzuwirken.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders verhält es sich bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Wir beraten Sie individuell, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Verfahrens sowie dem Streitwert. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die zu erwartenden Kosten und mögliche Finanzierungsoptionen wie Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.

Ja, wir bieten Beratung per Telefon, Videokonferenz und E-Mail an. Digitale Kommunikationswege ermöglichen uns eine bundesweite Mandantenbetreuung, ohne dass Sie für jedes Gespräch anreisen müssen.
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt. Ein Wahlverteidiger wird von Ihnen selbst beauftragt. Als Wahlverteidiger können wir uns intensiver mit Ihrem Fall beschäftigen und frühzeitig – schon im Ermittlungsverfahren – für Sie tätig werden.
Ja, Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn eine Durchsuchung stattfindet, und machen Sie bis zu unserem Eintreffen möglichst keine Aussagen.
Nein, bei einer Einstellung des Verfahrens gilt das Verfahren als nicht abgeschlossen und es erfolgt keine Eintragung ins Bundeszentralregister. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einer Verurteilung.
Eine Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklage, gefolgt von der Vernehmung des Angeklagten (Sie können aber auch schweigen) und der Beweisaufnahme. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ergeht das Urteil. Wir bereiten Sie umfassend auf den Ablauf vor.
Ja, gegen erstinstanzliche Urteile können Sie in der Regel Berufung oder Revision einlegen. Die Frist beträgt eine Woche nach der Urteilsverkündung. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und übernehmen auf Wunsch auch die Vertretung im Rechtsmittelverfahren.
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die rechtliche Situation, beraten Sie zu Ihrem Aussageverhalten, begleiten Sie zu Vernehmungen und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft. Unser Ziel ist, bereits im Ermittlungsverfahren eine positive Weichenstellung zu erreichen, idealerweise die Einstellung des Verfahrens.