Darf man während Krankheit gekündigt werden? – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Lesedauer: 5 Minuten
Darf man während Krankheit gekündigt werden

Das Wichtigste im Überblick

Wenn Sie während einer Krankschreibung eine Kündigung erhalten haben oder befürchten, gekündigt zu werden, befinden Sie sich zweifellos in einer belastenden Situation. Viele Arbeitnehmer fragen sich in dieser Lage: Darf man überhaupt während einer Krankheit gekündigt werden? Welche Rechte habe ich? Und wie kann ich mich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung wehren?

In diesem Artikel möchten wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Abegg & Abegg einen umfassenden Überblick über dieses komplexe Thema geben. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen, zeigen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand.

Die rechtliche Ausgangslage: Ist eine Kündigung während der Krankheit zulässig?

Zunächst einmal ist festzuhalten: Grundsätzlich kann einem Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung gekündigt werden. Eine Erkrankung allein schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Allerdings gelten hier besondere rechtliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen, die Arbeitgeber beachten müssen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang sind § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der den allgemeinen Kündigungsschutz regelt, sowie § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung bestimmt. Darüber hinaus spielt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Kündigungen während der Krankheit eine entscheidende Rolle.

Unter welchen Umständen ist eine Kündigung während der Krankheit möglich?

Eine Kündigung während der Krankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Dazu gehört eine personenbedingte Kündigung bei einer Langzeiterkrankung, wenn aufgrund einer lang andauernden oder häufig wiederkehrenden Erkrankung mit erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist und keine positive Gesundheitsprognose vorliegt.

Auch eine verhaltensbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, etwa durch Vortäuschung einer Erkrankung. Eine betriebsbedingte Kündigung kann erfolgen, wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen wegfällt, wobei die Krankheit hier keine direkte Rolle spielt.

In schwerwiegenden Fällen, die einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen, kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell zu prüfen ist. Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung hängt von vielen Faktoren ab, wie der Dauer der Erkrankung, der Art des Arbeitsverhältnisses, der Betriebsgröße und möglichen Alternativlösungen.

Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei einer Kündigung während Krankheit

Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. An erster Stelle steht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Dies ist oft der wichtigste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren.

Darüber hinaus sollten Sie die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung prüfen. In manchen Fällen kann eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz oder unter angepassten Bedingungen möglich sein. Sollte eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht realistisch sein, kann über eine angemessene Abfindung verhandelt werden.

Falls in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten Sie diesen über die Situation informieren. Er kann Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und möglicherweise eine ungerechtfertigte Kündigung verhindern.

Warum Sie bei einer Kündigung während Krankheit anwaltliche Unterstützung benötigen

Das Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich Kündigungsschutz, ist komplex. Die Beurteilung, ob eine Kündigung während der Krankheit rechtmäßig ist, erfordert fundierte rechtliche Kenntnisse und Erfahrung.

Als renommierte Kanzlei mit über 55 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung, die Entwicklung individueller Strategien zur Wahrung Ihrer Rechte, professionelle Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und kompetente Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, die Erfolgsaussichten Ihres Falles realistisch einzuschätzen und die für Sie beste Vorgehensweise zu wählen.

Fazit: Handeln Sie schnell und lassen Sie sich beraten

Eine Kündigung während der Krankheit ist für die Betroffenen oft eine große Belastung, die zu Verunsicherung und Existenzängsten führt. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie in dieser Situation nicht machtlos sind. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Entscheidend ist, dass Sie schnell handeln und sich frühzeitig professionelle Unterstützung sichern. Die gesetzlichen Fristen, insbesondere die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, sind unbedingt zu beachten.

Als erfahrene Arbeitsrechtsexperten stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein – sei es in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder vor Gericht.

Wie geht es nach der Kontaktaufnahme weiter?

Wenn Sie sich entschließen, unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. In diesem Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Optionen. Wir entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie und leiten nach Ihrer Zustimmung umgehend die vereinbarten Schritte ein.

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser herausfordernden Situation kompetent und effektiv zur Seite zu stehen und die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer Krankschreibung möglich. Allerdings gelten besondere rechtliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen, die der Arbeitgeber beachten muss.

Zulässige Gründe können sein: eine personenbedingte Kündigung bei Langzeiterkrankung, eine verhaltensbedingte Kündigung bei Pflichtverletzungen, eine betriebsbedingte Kündigung oder in schwerwiegenden Fällen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Es gibt keine feste Zeitgrenze. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Dauer und Häufigkeit der Erkrankungen, die betrieblichen Beeinträchtigungen und die Zukunftsprognose.

Sie sollten sofort rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine Abfindung kann jedoch im Rahmen von Verhandlungen, eines Vergleichs oder eines Arbeitsgerichtsverfahrens vereinbart werden.

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Er kann der Kündigung widersprechen, wenn er sie für ungerechtfertigt hält.

Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, besteht in der Regel weiterhin Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert und der Anspruch nicht ausgeschöpft ist.

Ja, auch während einer Krankschreibung können Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Die 3-Wochen-Frist muss dabei unbedingt eingehalten werden.

Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. Sie haben dann in der Regel Anspruch auf Weiterbeschäftigung und auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts.

Ja, Sie können sich auch während einer Krankschreibung auf neue Stellen bewerben. Sie sollten jedoch den potenziellen neuen Arbeitgeber ehrlich über Ihre Situation informieren, um spätere Probleme zu vermeiden.

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