Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht? Ob Sie als Arbeitgeber rechtssichere Personalentscheidungen treffen müssen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen wollen – wir sind Ihr kompetenter Partner.
Mit über 30 Jahren Erfahrung beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Umstrukturierungen. Gleichzeitig unterstützen wir Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Gehaltsansprüchen. Martin Abegg, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005, kennt beide Perspektiven und findet ausgewogene Lösungen. Unser Ziel ist es, durch fundierte Beratung Konflikte zu vermeiden oder fair zu lösen – sei es außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Ein sorgfältig gestalteter Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge, die alle relevanten Aspekte abdecken – von der Tätigkeitsbeschreibung über Vergütungsregelungen bis zu Kündigungsfristen. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir aktuelle Rechtsprechung, branchenspezifische Besonderheiten und individuelle Anforderungen. Wir prüfen auch bestehende Verträge auf rechtliche Risiken und Optimierungspotenzial. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir Klauseln zu Arbeitszeit, Überstunden, Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitspflichten. Durch präzise Formulierungen vermeiden wir spätere Auslegungsstreitigkeiten. Unsere Vertragsgestaltung schafft Rechtssicherheit und klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
Kündigungen gehören zu den konfliktträchtigsten Themen im Arbeitsrecht. Wir beraten umfassend zu allen Kündigungsarten – ordentlich, außerordentlich, personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei der Vorbereitung von Kündigungen achten wir auf die Einhaltung aller formalen und materiellen Voraussetzungen. Dies umfasst Kündigungsfristen, Schriftform, Zugang, Betriebsratsanhörung und bei betriebsbedingten Kündigungen die korrekte Sozialauswahl. Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir deren Wirksamkeit und beraten zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Dabei behalten wir stets die dreiwöchige Klagefrist im Blick. Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten praktikable Lösungen zu finden – sei es die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, eine einvernehmliche Beendigung oder eine angemessene Abfindung.
Abmahnungen sind ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument zur Dokumentation von Pflichtverletzungen. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung von Abmahnungen mit präziser Sachverhaltsdarstellung, eindeutiger Rüge des Fehlverhaltens und klarer Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Die Abmahnung muss dabei verhältnismäßig sein und den Grundsatz der Bestimmtheit wahren. Bei erhaltenen Abmahnungen prüfen wir deren Berechtigung und entwickeln geeignete Reaktionsstrategien. Dies kann eine Gegendarstellung, die Aufforderung zur Rücknahme oder bei ungerechtfertigten Abmahnungen auch die Klage auf Entfernung aus der Personalakte umfassen. Wir beraten auch zu präventiven Maßnahmen und alternativen Konfliktlösungsstrategien, um Eskalationen zu vermeiden.
Aufhebungsverträge bieten flexible Möglichkeiten zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir gestalten ausgewogene Aufhebungsvereinbarungen, die alle relevanten Punkte regeln – Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Zeugnis und nachvertragliche Pflichten. Dabei achten wir besonders auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte, wie mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Unsere Verhandlungsführung zielt auf faire Lösungen, die beiden Seiten einen gesichtswahrenden Ausstieg ermöglichen. Wir berücksichtigen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bei Abfindungen und sorgen für rechtssichere Formulierungen. Durch unsere Erfahrung erkennen wir Verhandlungsspielräume und nutzen diese optimal. Ein professionell verhandelter Aufhebungsvertrag kann langwierige und kostspielige Gerichtsprozesse vermeiden.
Ausbleibende oder streitige Vergütungen belasten das Arbeitsverhältnis erheblich. Wir prüfen und verfolgen alle Arten von Vergütungsansprüchen – Grundgehalt, Überstunden, Zulagen, Provisionen, Tantiemen oder Boni. Dabei analysieren wir die rechtlichen Grundlagen aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen. Wir achten auf Ausschlussfristen und Verjährung, um keine Ansprüche zu verlieren. Bei der Durchsetzung wählen wir den effizientesten Weg – von der außergerichtlichen Geltendmachung über das Mahnverfahren bis zur Zahlungsklage. Auch bei komplexen Vergütungssystemen oder erfolgsabhängigen Bestandteilen entwickeln wir überzeugende Argumentationen. Unsere präzise Anspruchsberechnung und fundierte rechtliche Begründung führen regelmäßig zum Erfolg.
Arbeitszeugnisse haben erhebliche Bedeutung für die berufliche Entwicklung. Wir erstellen rechtskonforme Zeugnisse, die den gesetzlichen Anforderungen an Wahrheit und Wohlwollen entsprechen. Dabei beherrschen wir die Feinheiten der Zeugnissprache und vermeiden missverständliche Formulierungen. Bei der Zeugniserstellung achten wir auf vollständige Tätigkeitsbeschreibungen, angemessene Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen sowie stimmige Schlussformeln. Wir überprüfen auch vorgelegte Zeugnisse auf versteckte negative Botschaften und fordern bei Bedarf Korrekturen ein. Die Durchsetzung angemessener Zeugnisse erfolgt außergerichtlich oder durch Zeugnisberichtigungsklage. Ein professionelles Arbeitszeugnis ist eine wichtige Investition in die berufliche Zukunft.
Betriebliche Veränderungen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalanpassungen erfordern sorgfältige arbeitsrechtliche Planung. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Konzeption über die Mitbestimmungsverfahren bis zur Umsetzung. Dies umfasst Information und Konsultation des Betriebsrats, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Entwicklung fairer Auswahlkriterien. Bei Betriebsübergängen beraten wir zu den Rechtsfolgen nach § 613a BGB. Wir achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten und Fristen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Durch strategische Beratung und erfahrene Verhandlungsführung erreichen wir rechtssichere und sozialverträgliche Lösungen. Unser Ziel ist es, notwendige Veränderungen rechtskonform umzusetzen und dabei die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
Trotz aller Bemühungen um außergerichtliche Lösungen sind manchmal gerichtliche Verfahren unvermeidlich. Mit unserer langjährigen Prozesserfahrung vertreten wir Sie kompetent vor allen Arbeitsgerichten. Wir übernehmen die komplette Prozessführung – von der Klageerhebung oder -erwiderung über Gütetermine bis zur Hauptverhandlung. Unsere gründliche Vorbereitung umfasst die Analyse der Sach- und Rechtslage, die Entwicklung einer überzeugenden Prozessstrategie und die Vorbereitung von Zeugen. Während des Verfahrens nutzen wir jede Gelegenheit für vorteilhafte Vergleiche. Wir kennen die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und die Rechtsprechungstendenzen der Gerichte. Durch klare Kommunikation halten wir Sie stets über den Verfahrensstand informiert und stimmen wichtige Entscheidungen ab.
Telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz besprechen wir Ihr Anliegen und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihre Situation.
Nach Prüfung aller Unterlagen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei berücksichtigen wir wirtschaftliche und persönliche Aspekte gleichermaßen.
Von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Vertretung – wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um, bundesweit.
Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen bieten wir Ihnen entscheidende Vorteile: Unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht macht den Unterschied bei der Entwicklung erfolgreicher Strategien. Wir arbeiten mit transparenten Kostenstrukturen und informieren Sie vorab über mögliche Gebühren. Unser Beratungsansatz ist lösungsorientiert – wir suchen nach einvernehmlichen und kostengünstigen Wegen, bevor wir den Rechtsweg beschreiten. Durch den digitalen Beratungsansatz sparen Sie Zeit und können flexibel mit uns kommunizieren, unabhängig von Ihrem Standort. Als mittelständische Kanzlei bieten wir Ihnen direkte Ansprechpartner ohne ständig wechselnde Betreuer. Mandanten schätzen besonders unsere hohe Erfolgsquote bei außergerichtlichen Einigungen im Kündigungsschutzrecht.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist zwingend und kann nur in seltenen Ausnahmefällen verlängert werden. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt einer Kündigung.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und reichen von vier Wochen zum 15. oder Monatsende bis zu sieben Monaten. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Wir prüfen die für Sie geltenden Fristen.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung notwendig. Ausnahmen gelten nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder wenn eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist. Wir beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise.
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden jedoch viele Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Wir verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen aus.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie Beurteilungen von Leistung und Verhalten enthalten. Es muss wohlwollend formuliert sein, aber der Wahrheit entsprechen. Wir prüfen und optimieren Ihr Zeugnis.
Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung gesucht wird. Scheitert diese, folgt die streitige Verhandlung mit Beweisaufnahme. In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Ja, wir bieten bundesweit Beratung per Telefon, Videokonferenz oder über unsere Web-Akte an. Dokumente können digital übermittelt werden. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gerichten in ganz Deutschland.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den gesetzlichen Gebühren. Für Beratungen können auch Stundenhonorare oder Pauschalen vereinbart werden. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
Hilfreich sind Arbeitsvertrag, relevante Schriftverkehr (Kündigungen, Abmahnungen), aktuelle Gehaltsabrechnungen und alle weiteren fallbezogenen Dokumente. Bei digitaler Beratung können Sie uns diese vorab zusenden.
Oft ja, denn frühzeitige fachkundige Beratung kann Eskalationen vermeiden. Zudem können auch scheinbar kleine Fehler große Auswirkungen haben. Wir beraten Sie gerne zu Kosten und Nutzen in Ihrem konkreten Fall.
Rechtsanwälte Abegg & Abegg
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@abegg-rechtsanwaelte.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@abegg-rechtsanwaelte.de