Anwalt für Arbeitsrecht

Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Anwalt für Arbeitsrecht

Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

anwalt für arbeitsrecht
Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen

Ihre Rechtssicherheit im Fokus

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht? Ob Sie als Arbeitgeber rechtssichere Personalentscheidungen treffen müssen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen wollen – wir sind Ihr kompetenter Partner.

Mit über 30 Jahren Erfahrung beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Umstrukturierungen. Gleichzeitig unterstützen wir Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Gehaltsansprüchen. Martin Abegg, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005, kennt beide Perspektiven und findet ausgewogene Lösungen. Unser Ziel ist es, durch fundierte Beratung Konflikte zu vermeiden oder fair zu lösen – sei es außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Ein sorgfältig gestalteter Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge, die alle relevanten Aspekte abdecken – von der Tätigkeitsbeschreibung über Vergütungsregelungen bis zu Kündigungsfristen. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir aktuelle Rechtsprechung, branchenspezifische Besonderheiten und individuelle Anforderungen. Wir prüfen auch bestehende Verträge auf rechtliche Risiken und Optimierungspotenzial. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir Klauseln zu Arbeitszeit, Überstunden, Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitspflichten. Durch präzise Formulierungen vermeiden wir spätere Auslegungsstreitigkeiten. Unsere Vertragsgestaltung schafft Rechtssicherheit und klare Verhältnisse für alle Beteiligten.

Kündigungen gehören zu den konfliktträchtigsten Themen im Arbeitsrecht. Wir beraten umfassend zu allen Kündigungsarten – ordentlich, außerordentlich, personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei der Vorbereitung von Kündigungen achten wir auf die Einhaltung aller formalen und materiellen Voraussetzungen. Dies umfasst Kündigungsfristen, Schriftform, Zugang, Betriebsratsanhörung und bei betriebsbedingten Kündigungen die korrekte Sozialauswahl. Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir deren Wirksamkeit und beraten zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Dabei behalten wir stets die dreiwöchige Klagefrist im Blick. Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten praktikable Lösungen zu finden – sei es die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, eine einvernehmliche Beendigung oder eine angemessene Abfindung.

Abmahnungen sind ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument zur Dokumentation von Pflichtverletzungen. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung von Abmahnungen mit präziser Sachverhaltsdarstellung, eindeutiger Rüge des Fehlverhaltens und klarer Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Die Abmahnung muss dabei verhältnismäßig sein und den Grundsatz der Bestimmtheit wahren. Bei erhaltenen Abmahnungen prüfen wir deren Berechtigung und entwickeln geeignete Reaktionsstrategien. Dies kann eine Gegendarstellung, die Aufforderung zur Rücknahme oder bei ungerechtfertigten Abmahnungen auch die Klage auf Entfernung aus der Personalakte umfassen. Wir beraten auch zu präventiven Maßnahmen und alternativen Konfliktlösungsstrategien, um Eskalationen zu vermeiden.

Aufhebungsverträge bieten flexible Möglichkeiten zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir gestalten ausgewogene Aufhebungsvereinbarungen, die alle relevanten Punkte regeln – Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Zeugnis und nachvertragliche Pflichten. Dabei achten wir besonders auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte, wie mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Unsere Verhandlungsführung zielt auf faire Lösungen, die beiden Seiten einen gesichtswahrenden Ausstieg ermöglichen. Wir berücksichtigen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bei Abfindungen und sorgen für rechtssichere Formulierungen. Durch unsere Erfahrung erkennen wir Verhandlungsspielräume und nutzen diese optimal. Ein professionell verhandelter Aufhebungsvertrag kann langwierige und kostspielige Gerichtsprozesse vermeiden.

Ausbleibende oder streitige Vergütungen belasten das Arbeitsverhältnis erheblich. Wir prüfen und verfolgen alle Arten von Vergütungsansprüchen – Grundgehalt, Überstunden, Zulagen, Provisionen, Tantiemen oder Boni. Dabei analysieren wir die rechtlichen Grundlagen aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen. Wir achten auf Ausschlussfristen und Verjährung, um keine Ansprüche zu verlieren. Bei der Durchsetzung wählen wir den effizientesten Weg – von der außergerichtlichen Geltendmachung über das Mahnverfahren bis zur Zahlungsklage. Auch bei komplexen Vergütungssystemen oder erfolgsabhängigen Bestandteilen entwickeln wir überzeugende Argumentationen. Unsere präzise Anspruchsberechnung und fundierte rechtliche Begründung führen regelmäßig zum Erfolg.

Arbeitszeugnisse haben erhebliche Bedeutung für die berufliche Entwicklung. Wir erstellen rechtskonforme Zeugnisse, die den gesetzlichen Anforderungen an Wahrheit und Wohlwollen entsprechen. Dabei beherrschen wir die Feinheiten der Zeugnissprache und vermeiden missverständliche Formulierungen. Bei der Zeugniserstellung achten wir auf vollständige Tätigkeitsbeschreibungen, angemessene Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen sowie stimmige Schlussformeln. Wir überprüfen auch vorgelegte Zeugnisse auf versteckte negative Botschaften und fordern bei Bedarf Korrekturen ein. Die Durchsetzung angemessener Zeugnisse erfolgt außergerichtlich oder durch Zeugnisberichtigungsklage. Ein professionelles Arbeitszeugnis ist eine wichtige Investition in die berufliche Zukunft.

Betriebliche Veränderungen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalanpassungen erfordern sorgfältige arbeitsrechtliche Planung. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Konzeption über die Mitbestimmungsverfahren bis zur Umsetzung. Dies umfasst Information und Konsultation des Betriebsrats, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Entwicklung fairer Auswahlkriterien. Bei Betriebsübergängen beraten wir zu den Rechtsfolgen nach § 613a BGB. Wir achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten und Fristen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Durch strategische Beratung und erfahrene Verhandlungsführung erreichen wir rechtssichere und sozialverträgliche Lösungen. Unser Ziel ist es, notwendige Veränderungen rechtskonform umzusetzen und dabei die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.

Trotz aller Bemühungen um außergerichtliche Lösungen sind manchmal gerichtliche Verfahren unvermeidlich. Mit unserer langjährigen Prozesserfahrung vertreten wir Sie kompetent vor allen Arbeitsgerichten. Wir übernehmen die komplette Prozessführung – von der Klageerhebung oder -erwiderung über Gütetermine bis zur Hauptverhandlung. Unsere gründliche Vorbereitung umfasst die Analyse der Sach- und Rechtslage, die Entwicklung einer überzeugenden Prozessstrategie und die Vorbereitung von Zeugen. Während des Verfahrens nutzen wir jede Gelegenheit für vorteilhafte Vergleiche. Wir kennen die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und die Rechtsprechungstendenzen der Gerichte. Durch klare Kommunikation halten wir Sie stets über den Verfahrensstand informiert und stimmen wichtige Entscheidungen ab.

Unser Beratungsprozess

Schritt 1
Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz besprechen wir Ihr Anliegen und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihre Situation.

Schritt 2
Rechtliche Analyse und Strategieentwicklung

Nach Prüfung aller Unterlagen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei berücksichtigen wir wirtschaftliche und persönliche Aspekte gleichermaßen.

Schritt 3
Umsetzung und Vertretung

Von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Vertretung – wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um, bundesweit.

Unsere Kanzlei

Seit der Gründung im Jahr 1965 steht die Kanzlei Abegg & Abegg Rechtsanwälte für juristische Kompetenz und persönliche Betreuung. Mit Martin Abegg verfügen wir über einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seit 2005 diese Spezialisierung trägt und sein fundiertes Wissen kontinuierlich aktualisiert. Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und schnelle Reaktionszeiten – unabhängig davon, ob Sie im Saarland oder anderswo in Deutschland ansässig sind. Durch moderne Kommunikationstechnologien bieten wir bundesweit Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an. Bei Bedarf sind wir auch bei wichtigen Terminen vor Gerichten in ganz Deutschland für Sie da.

Ihre Vorteile

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen bieten wir Ihnen entscheidende Vorteile: Unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht macht den Unterschied bei der Entwicklung erfolgreicher Strategien. Wir arbeiten mit transparenten Kostenstrukturen und informieren Sie vorab über mögliche Gebühren. Unser Beratungsansatz ist lösungsorientiert – wir suchen nach einvernehmlichen und kostengünstigen Wegen, bevor wir den Rechtsweg beschreiten. Durch den digitalen Beratungsansatz sparen Sie Zeit und können flexibel mit uns kommunizieren, unabhängig von Ihrem Standort. Als mittelständische Kanzlei bieten wir Ihnen direkte Ansprechpartner ohne ständig wechselnde Betreuer. Mandanten schätzen besonders unsere hohe Erfolgsquote bei außergerichtlichen Einigungen im Kündigungsschutzrecht.

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Häufig gestellte Fragen

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist zwingend und kann nur in seltenen Ausnahmefällen verlängert werden. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt einer Kündigung.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und reichen von vier Wochen zum 15. oder Monatsende bis zu sieben Monaten. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Wir prüfen die für Sie geltenden Fristen.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung notwendig. Ausnahmen gelten nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder wenn eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist. Wir beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise.

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden jedoch viele Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Wir verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen aus.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie Beurteilungen von Leistung und Verhalten enthalten. Es muss wohlwollend formuliert sein, aber der Wahrheit entsprechen. Wir prüfen und optimieren Ihr Zeugnis.

Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung gesucht wird. Scheitert diese, folgt die streitige Verhandlung mit Beweisaufnahme. In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.

Ja, wir bieten bundesweit Beratung per Telefon, Videokonferenz oder über unsere Web-Akte an. Dokumente können digital übermittelt werden. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gerichten in ganz Deutschland.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den gesetzlichen Gebühren. Für Beratungen können auch Stundenhonorare oder Pauschalen vereinbart werden. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.

Hilfreich sind Arbeitsvertrag, relevante Schriftverkehr (Kündigungen, Abmahnungen), aktuelle Gehaltsabrechnungen und alle weiteren fallbezogenen Dokumente. Bei digitaler Beratung können Sie uns diese vorab zusenden.

Oft ja, denn frühzeitige fachkundige Beratung kann Eskalationen vermeiden. Zudem können auch scheinbar kleine Fehler große Auswirkungen haben. Wir beraten Sie gerne zu Kosten und Nutzen in Ihrem konkreten Fall.