Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Kompetente Unterstützung in finanziellen Krisensituationen

Anwalt für Insolvenzrecht

Kompetente Unterstützung in finanziellen Krisensituationen

anwalt für insolvenzrecht
Professionelle Beratung und Begleitung bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit – bundesweit verfügbar

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie vor finanziellen Herausforderungen, die Ihnen unlösbar erscheinen? Fühlen Sie sich durch Schulden oder wirtschaftliche Schwierigkeiten in die Enge getrieben?

In solchen Situationen ist professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend. Die finanzielle Krise ist oft nur vorübergehend, wenn die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Wir von Abegg & Abegg Rechtsanwälte verstehen die emotionale Belastung, die mit Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit einhergeht. Unser Ziel ist es, für Sie einen Weg aus der Krise zu finden und Ihnen zu einem finanziellen Neuanfang zu verhelfen. Mit fundierter Fachkenntnis im Insolvenzrecht begleiten wir Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

Unsere Leistungen im Detail

Beratung und Begleitung bei Unternehmensinsolvenz

Die Insolvenz eines Unternehmens stellt eine komplexe Herausforderung dar, die weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben kann. Wir beraten Sie frühzeitig zu Ihren Handlungsoptionen und Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand. Dabei prüfen wir sorgfältig, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens. Dabei behalten wir stets das Ziel im Blick, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und, wenn möglich, Arbeitsplätze zu erhalten.

Der Weg in die private Überschuldung kann viele Ursachen haben – von unerwarteter Arbeitslosigkeit über Krankheit bis hin zu Scheidung. Als Ihr Anwalt für Insolvenzrecht analysieren wir Ihre finanzielle Situation und erläutern Ihnen die Möglichkeiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wir begleiten Sie durch den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern und unterstützen Sie bei der Antragstellung für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Während der Wohlverhaltensperiode stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen, die Anforderungen für die Restschuldbefreiung zu erfüllen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in ein schuldenfreies Leben zu ebnen.
Nicht jede finanzielle Schieflage muss zwangsläufig in einer Insolvenz enden. Mit einer rechtzeitigen und durchdachten Sanierung können Unternehmen oft gerettet werden. Wir analysieren die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Dieses kann Maßnahmen wie Umstrukturierungen, Verhandlungen mit Gläubigern oder die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens umfassen. Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und anderen Gläubigern und arbeiten eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine ganzheitliche Lösung zu finden.

Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, lohnt es sich, alle Alternativen sorgfältig zu prüfen. Wir untersuchen gemeinsam mit Ihnen, ob es Wege gibt, die Insolvenz abzuwenden. Dazu gehören beispielsweise außergerichtliche Vergleiche mit Gläubigern, Umschuldungen oder die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO. Wir analysieren die rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile jeder Option und beraten Sie objektiv über die Erfolgsaussichten. Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass die Insolvenz die beste Lösung darstellt, erläutern wir Ihnen den weiteren Ablauf und begleiten Sie durch das Verfahren. Hier sind die zusätzlichen, detaillierten Leistungsbeschreibungen:

Die Kommunikation mit Gläubigern kann in finanziellen Krisensituationen besonders belastend sein und erfordert juristisches Fingerspitzengefühl. Als Ihre rechtlichen Vertreter übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern und schaffen so für Sie einen geschützten Raum, in dem Sie sich auf die Lösung Ihrer finanziellen Probleme konzentrieren können. Wir prüfen sorgfältig die Rechtmäßigkeit aller Forderungen und wehren unberechtigte Ansprüche konsequent ab. In Verhandlungen mit Gläubigern setzen wir uns für Stundungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder sogar Teilverzichte ein, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrung im Umgang mit Banken, Versorgungsunternehmen, Vermietern und Behörden. Unser Ziel ist es, auf außergerichtlichem Weg praktikable Lösungen zu finden, die sowohl Ihre Interessen als auch die berechtigten Ansprüche der Gläubiger angemessen berücksichtigen.

Die Restschuldbefreiung stellt für viele überschuldete Privatpersonen den ersehnten Neuanfang dar und markiert das Ende eines oft langwierigen Insolvenzverfahrens. Wir beraten Sie ausführlich über die Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung und die einzuhaltenden Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode. Die strikte Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, da Verstöße zum Verlust der Restschuldbefreiung führen können – deshalb stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens beratend zur Seite. Wir informieren Sie über besondere Regelungen, wie etwa die Möglichkeit einer vorzeitigen Restschuldbefreiung und unterstützen Sie bei der Erfüllung aller formalen Anforderungen. Unsere Beratung umfasst auch die Aufklärung über Ausnahmen von der Restschuldbefreiung, wie etwa Verbindlichkeiten aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen oder Steuerhinterziehung, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Durch unsere Begleitung stellen wir sicher, dass Sie den Weg zur Restschuldbefreiung erfolgreich beschreiten und tatsächlich einen finanziellen Neustart erlangen können.
Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO bietet Unternehmen die Chance, trotz Insolvenz die Kontrolle über ihre Geschäfte zu behalten und selbst aktiv an der Sanierung mitzuwirken. Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen der Eigenverwaltung und unterstützen Sie bei der Erstellung des erforderlichen Eigenverwaltungsplans, der die Gläubiger von den Vorteilen dieses Verfahrens überzeugen muss. Während der Eigenverwaltung stehen wir Ihnen als rechtliche Berater zur Seite und sorgen dafür, dass alle insolvenzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, während Sie sich auf die operative Fortführung und Sanierung Ihres Unternehmens konzentrieren können. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter und helfen Ihnen, dessen Überwachungsfunktion konstruktiv in den Sanierungsprozess zu integrieren. Besonders bei komplexen Umstrukturierungen oder dem Verkauf von Unternehmensteilen im Rahmen der Eigenverwaltung bieten wir Ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung, um diese Maßnahmen insolvenzrechtlich sicher umzusetzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Eigenverwaltung zum Erfolg zu führen und so die Grundlage für ein nachhaltig saniertes Unternehmen zu schaffen.

Unser Beratungsprozess

Schritt 1
Erstberatung und Analyse

Wir erfassen Ihre finanzielle Situation und analysieren mögliche Handlungsoptionen. Diese Erstberatung kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden – ganz wie es für Sie am besten passt.

Schritt 2
Entwicklung einer Strategie

Basierend auf der Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie. Wir erläutern alle rechtlichen Schritte und bereiten notwendige Unterlagen vor.

Schritt 3
Umsetzung und Begleitung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Durch regelmäßige Updates – ob digital oder persönlich – bleiben Sie stets informiert.

Unsere Kanzlei

Abegg & Abegg Rechtsanwälte blickt auf eine lange Tradition zurück – seit der Gründung im Jahr 1965 hat sich unsere Kanzlei kontinuierlich weiterentwickelt und dabei stets an bewährten Werten festgehalten. Unsere Kernkompetenz im Insolvenzrecht wird durch Fachanwalt Martin Abegg verkörpert, der seit 2003 als Fachanwalt für Insolvenzrecht tätig ist und regelmäßig von Gerichten zum Insolvenzverwalter bestellt wird. Wir kombinieren langjährige Erfahrung mit einem modernen Beratungsansatz, der digitale Kommunikationswege selbstverständlich einschließt. Für Mandanten aus ganz Deutschland bieten wir flexible Beratungsmöglichkeiten per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an. Unsere Mitgliedschaft in Arbeitsgemeinschaften für Insolvenz- und Sanierungsrecht im Deutschen Anwaltverein sichert den regelmäßigen fachlichen Austausch und die Aktualität unseres Wissens. Durch unsere Online-Services für Insolvenzverwaltung und die Web-Akte ermöglichen wir auch überregionalen Mandanten einen unkomplizierten Zugang zu unserer Expertise.

Ihre Vorteile

Ein Insolvenzverfahren stellt komplexe rechtliche Anforderungen, die spezifisches Fachwissen erfordern. Mit einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht an Ihrer Seite profitieren Sie von fundierter Expertise und Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und wissen, wie wir Ihre Position bestmöglich vertreten können. Durch unsere langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter verfügen wir über einen einzigartigen Einblick in die Perspektive aller Beteiligten eines Insolvenzverfahrens. Dies ermöglicht uns, Entwicklungen vorherzusehen und proaktiv zu handeln. Zudem pflegen wir ein Netzwerk zu anderen relevanten Fachleuten wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, was eine ganzheitliche Betreuung sicherstellt.

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Häufig gestellte Fragen

Sobald Sie Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten bemerken oder Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, ist eine frühzeitige Beratung ratsam. Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsoptionen stehen in der Regel zur Verfügung.

In der Erstberatung erfassen wir Ihre finanzielle Situation, klären offene Fragen und skizzieren mögliche Handlungsoptionen. Diese Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex, und Fehler können weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zu persönlicher Haftung.
Bringen Sie idealerweise einen Überblick über Ihre Vermögenswerte, bestehende Verbindlichkeiten, regelmäßige Einnahmen und Ausgaben sowie relevante Verträge mit. Wir können Ihnen vorab eine detaillierte Checkliste zukommen lassen.
Durch moderne Kommunikationsmittel bieten wir effektive bundesweite Beratung an. Dokumente können sicher elektronisch ausgetauscht werden, Besprechungen finden per Telefon oder Videokonferenz statt. Bei Bedarf können wir auch Termine vor Ort vereinbaren.

Die Dauer variiert je nach Komplexität. Ein Unternehmensinsolvenzverfahren kann innerhalb weniger Monate bis zu mehreren Jahren dauern. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensperiode dauert in der Regel drei bis sechs Jahre.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit. Wir erstellen vor Beginn der Zusammenarbeit einen transparenten Kostenplan.
Dies hängt von der Art des Verfahrens ab. Bei einer regulären Insolvenz geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Bei einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren können Sie unter Aufsicht eines Sachwalters weiterhin die Geschäfte führen.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit liegt der Fokus auf präventiven Maßnahmen und Sanierungsoptionen. Es bestehen mehr Handlungsspielräume, etwa für Schutzschirmverfahren. Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit besteht dagegen eine Insolvenzantragspflicht, und die Beratung konzentriert sich auf die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens.

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