Arbeitsrecht
Die Regelungen des Arbeitsrechts werden im Arbeitsvertrag festgehalten und sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Hier legt das Individualarbeitsrecht die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer. Die Rechtsanwaltskanzlei Abegg&Abegg in Saarbrücken hat sich darauf spezialisiert, Arbeitsverträge zu gestalten, einer Kündigung effektiv entgegenzutreten und Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vor Gericht durchzusetzen. Hier sind wir im gesamten Saarland und in den benachbarten Bundesländern erfolgreich tätig. Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht Saarland: Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Abegg
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechte.de