Wir freuen uns, eine besondere Auszeichnung für unseren Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Martin Abegg bekannt zu geben: Am 13. August 2026 wurde ihm der Titel „Justizrat“ verliehen.
Der Ehrentitel wird verdienten Juristinnen und Juristen in Anerkennung langjähriger, herausragender Verdienste um die Rechtspflege zuteil. Für Martin Abegg, der seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen ist, seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht sowie als Insolvenzverwalter tätig ist und sich zudem im Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes engagiert, ist diese Würdigung ein besonderer Meilenstein seiner beruflichen Laufbahn.
Ein besonderer Umstand macht die Auszeichnung noch bemerkenswerter: Bereits die Gründerin unserer Kanzlei, Justizrätin Christel Abegg, trug diesen Titel. Dass nun auch ihr Sohn Martin Abegg damit geehrt wird, schließt einen schönen Kreis in der über 60-jährigen Geschichte unserer Kanzlei – ganz im Sinne unseres Leitgedankens „Tradition und moderne Rechtsberatung seit 1965″.
Wir gratulieren Martin Abegg herzlich zu dieser Ehrung und bedanken uns bei allen Mandantinnen und Mandanten sowie Wegbegleitern für das langjährige Vertrauen, das diese Auszeichnung mit ermöglicht hat.