Martin Abegg
Fachanwalt für Arbeits-, Sanierungs- & Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Martin Abegg ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Bonn war er zunächst knapp sechs Jahre in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Flensburg tätig. Seit Mitte 2001 ist Rechtsanwalt Martin Abegg im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken zugelassen. Er wird von den Amtsgerichten Saarbrücken, Zweibrücken und Pirmasens als Insolvenzverwalter bestellt. Neben dem Insolvenzrecht betreut er Mandate in Fragen des Arbeits- und des privaten Baurechts.
Rechtsanwalt Martin Abegg ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Rechtsanwalt Martin Abegg wurde 2003 der Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht und und 2005 der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.
Seit Sommer 2010 ist Rechtsanwalt Martin Abegg Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes als Vorsitzender einer Beschwerdeabteilung und seit Juli 2024 als Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer und des Versorgungswerks tätig.