Martin Abegg

Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Martin Abegg ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Bonn war er zunächst knapp sechs Jahre in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Flensburg tätig. Seit Mitte 2001 ist Rechtsanwalt Martin Abegg im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken zugelassen. Er wird vom Amtsgericht Saarbrücken und vom Amtsgericht Zweibrücken als Insolvenzverwalter bestellt. Neben dem Insolvenzrecht betreut er Mandate in Fragen des Arbeits- und des privaten Baurechts.

Rechtsanwalt Martin Abegg ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Rechtsanwalt Martin Abegg wurde 2003 der Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht und 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Seit Sommer 2010 ist Rechtsanwalt Martin Abegg Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes.