Dethart Abegg
Kanzleigründer
seit Anfang 1965 als Anwalt tätigRechtsanwalt Dethart Abegg ist nach Studium in Saarbrücken, Heidelberg, Berlin und Kiel und Referendariat in Saarbrücken und Berlin ebenfalls seit der Kanzleigründung 1965 als Anwalt zugelassen.
Sein Hauptarbeitsgebiet liegt im Zivil- und Zivilprozessrecht. Er berät und vertritt schwerpunktmäßig in Fragen des Versicherungs- und des privaten Baurechts, sowie in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Rechtsanwalt Abegg steht der Kanzlei trotz seines Rückzugs aus dem Tagesgeschäft nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite.