Mit den Fachanwälten für
Insolvenzrecht Rechtsanwalt Martin Abegg und Rechtsanwalt Jan-Michael Lippe liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich des Insolvenzrechts. Wir bearbeiten sowohl Unternehmens- als auch Verbraucherinsolvenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darüber hinaus bei der
Sanierungsberatung sowohl notleidender Unternehmen als auch privater Schuldner.
Das
Familienrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei. Als Fachanwälte für Familienrecht sind Frau Mohm-Powilleit und Herr Schumacher Ihre Ansprechpartner für Scheidungen und deren Folgesachen, insbesondere im Bereich des Sorgerechts und des Zugewinns.
Das
Erbrecht hat in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Neuerungen erfahren. Wir unterstützen unsere Mandanten vorwiegend bei der Erbauseinandersetzung, der Testamentsgestaltung sowie der Durchsetzung des Pflichtteils.
Im
Arbeitsrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Kündigungen effektiv entgegenzutreten, Arbeitsverträge zu gestalten und Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer auch vor Gericht durchzusetzen. Ebenso beraten wir Arbeitgeber oder Betriebsräte. Rechtsanwalt Martin Abegg nimmt sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihrer Belange im Arbeitsrecht an.
Das deutsche
Gesellschaftsrecht ist vor allem geprägt durch die Rechtsform der GmbH. Insbesondere die Gründung einer GmbH birgt Haftungsrisiken, die es zu vermeiden gilt. Neben der Beratung bei Neugründung, vertreten wir Sie als Gesellschafter nicht nur gegenüber Mitgesellschaftern, sondern auch gegenüber dem Geschäftsführer.
Im
Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung durch und kümmern uns um die gesamte Unfallabwicklung. Daneben vertreten wir Sie auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts und in Bußgeldsachen, vor allem wenn der Verlust des Führerscheins droht.
Privates Baurecht wird bestimmt durch die Geltendmachung von Baumängeln sowohl gegen Bauunternehmer als auch Architekten. Der Werkvertrag steht dabei im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie auch im
grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu vertreten. Durch französisch sprechende Anwälte und zahlreiche Kontakte zu Kanzleien im grenznahen Frankreich können wir eine Vertretung in Frankreich und im französischen Recht gewährleisten. Außerdem sind wir Mitglied eines europäischen Anwaltsnetzwerkes, das in den meisten europäischen Ländern mit deutschsprachigen Anwälten vertreten ist.
Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche setzt ein effektives
Forderungsmanagement voraus. Die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die sich anschließende Zwangsvollstreckung Ihrer Titel stehen dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.