
Die Kanzlei Abegg & Abegg wurde 1965 von Justizrätin Christel Abegg und Rechtsanwalt Dethart Abegg gegründet. Seit dem Jahr 2002 wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Abegg geführt.
Mit Engagement und fachlicher Qualifizierung wurden neue Mandats- und Beratungsverhältnisse erschlossen und die Zahl der mitarbeitenden Anwälte erhöht. Heute sind wir beratend und als Prozessvertreter in den meisten Rechtsgebieten präsent. Dabei verstehen wir uns immer als Berater und Interessenvertreter. Für unser Beratungsverständnis ist vorbeugende Beratung ebenso wichtig wie die Suche nach einvernehmlichen und kostengünstigen Problemlösungen für unsere Mandanten. Durch den Erfahrungsaustausch bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sichern wir den für unsere Mandanten wichtigen Wissensstand in den von uns betreuten Rechtsgebieten.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu vertreten. Durch französisch sprechende Anwälte und zahlreiche Kontakte zu Kanzleien im grenznahen Frankreich können wir eine Vertretung in Frankreich und im französischen Recht gewährleisten.
Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche setzt ein effektives Forderungsmanagement voraus. Die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die sich anschließende Zwangsvollstreckung Ihrer Titel stehen dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Wir unterstützen Sie jetzt auch mit einem Standort in Saarlouis.
Insolvenzrecht
Wenn ein Unternehmen oder ein Verbraucher vor der Insolvenz steht, ist die Kanzlei Abegg&Abegg der geeignete Ansprechpartner. [weiterlesen]
Privates Baurecht
In der privaten Baupraxis entstehen leider sehr oft Rechtsprobleme, die den Bauherrn in vielfältigster Weise überfordern. [weiterlesen]
Mietrecht
Über nichts wird in Deutschland mehr vor Gericht gestritten als über das Mietrecht. Mietstreitigkeiten machen inzwischen mehr als ein Fünftel aller Zivilverfahren aus. [weiterlesen]
Arbeitsrecht
Die Regelungen des Arbeitsrechts werden im Arbeitsvertrag festgehalten und sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. [weiterlesen]
Familienrecht
Im Familienrecht werden in erster Linie die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt geregelt. [weiterlesen]
Erbrecht
Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft irgendwann jeden von uns. Etwa, wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. [weiterlesen]
Strafrecht
Das Strafrecht regelt die Möglichkeiten des Staates, wie dieser das bestrafungswürdige Verhalten Einzelner sanktioniert. [weiterlesen]
Verkehrsrecht
Ob als Autofahrer, mit dem Motorrad, dem Fahrrad oder als Fußgänger – jeder von uns ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs. [weiterlesen]
Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Abegg&Abegg berät Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. [weiterlesen]





In Fragen der Steuerberatung und Unternehmensberatung können Sie auf die Dienste des Rechtsanwalts und Steuerberaters Patrick Hoor, LL.M. Köln/Paris zurückgreifen, mit dem wir eine Bürogemeinschaft bilden. Er unterstützt Sie gerne in allen Fragen der Steuerberatung, Unternehmensberatung, Personalverwaltung, des Gesellschaftsrechts und Forderungsmanagements.
Telefon: +49 (0) 681 / 976 190 0
Fax: + 49 (0) 681 / 976 190 111
Mail: p.hoor@ra-hoor.de

Für Fragen und Anregungen, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns:
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Rechtsanwälte Abegg & Abegg
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E-Mail: kanzlei@abegg-rechtsanwaelte.de
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